Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2017, Aktenzeichen IX ZR 3/17, entschieden, dass bei Verfügungen, die der Schuldner über sein pfandfreies Guthaben trifft, diese zunächst auf das übertragene Restguthaben aus dem Vormonat anzurechnen und erst nach dessen Erschöpfung auf den neuen Sockelfreibetrag des aktuellen Monats sind (First-in-first-out-Prinzip).

ix_zr___3-17

Zum Herunterladen des Volltextes des Urteils als PDF-Datei klicken Sie bitte auf das PDF Symbol links.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass den Materialien aus dem Gesetzgebungsprozess eindeutig zu entnehmen sei, dass der angemessene Ausgleich zwischen Gläubiger- und Schuldnerbelangen eine zeitliche Begrenzung der Übertragungsmöglichkeit von Guthaben aus dem Vormonat(en) erfordere und daher eine mehrfache Übertragung nicht möglich ist. Es bleibt daher dabei, dass Guthaben nur einmal in den Folgemonat übertragen werden können.

Gleichzeitig stellt der Bundesgerichtshofs abermals (zuvor bereits im Jahr 2014 (Az. IX ZR 115/14) klar, dass bei Verfügungen des Schuldners über sein Guthaben das „First in – first out – Prinzip“ gilt, so dass Verfügungen zunächst auf das übertragene „alte“ Guthaben angerechnet werden. Die Fälle, in denen das aus dem Vormonat übertragene Guthaben auch im laufenden Monat nicht vollständig verbraucht wird, dürften sich daher in der Praxis auf seltene Ausnahmefälle beschränken.