Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Mit Urteil vom 9. Mai 2017 – Az. XI ZR 308/15 – hat der Bundesgerichtshof nunmehr auch bei Bauspar-Darlehen Kontoführungsgebühren eine Absage erteilt. Bausparkassen dürfen von den Kunden keine Gebühren mehr für ihr Darlehenskonto verlangen.

Das Gericht führte hierzu aus, dass die Überwachung der Darlehenskonten überwiegend im Interesse des Kreditgebers liege. Für Bausparkassen gelte insoweit nichts anderes als für normale Banken, für die der Bundesgerichtshof solche Gebühren bereits in der Vergangenheit für unzulässig erklärt hatte.

Derzeit liegt das Urteil noch nicht im Volltext vor. Sobald es veröffentlich wurde, werden wir es an dieser Stelle ergänzen.