Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Waffenrecht

Rechtsanwalt Freund berät Sie in allen Fragen des Waffenrechts.

Sollten Sie Fragen zum Waffenrecht haben, zögern Sie nicht und nehmen Sie gerne jederzeit unverbindlich mit uns Kontakt auf. Wir wissen, wie wichtig der Waffen- und Jagdschein für deren Inhaber ist. Auf unsere Diskretion können Sie sich immer verlassen.

Waffenrecht

Waffenrecht ist eine Spezialmaterie, die selbst von Juristen kaum beherrscht wird, besonders weil das Waffenrecht nicht Teil der juristischen Ausbildung ist. Umso wichtiger ist es bei strafrechtlichen, aber auch (verwaltungsrechtlichen Problemen sich unbedingt an einen Fachmann zu wenden, der das strafrechtliche Know-how mit den zeitgleich unabdingbaren verwaltungsrechtlichen Kenntnissen des Waffenrechts in sich vereint.

Ihnen wird vorgeworfen, Ihre Waffe nicht ordnungsgemäß verwahrt zu haben? Es soll Ihnen an der persönlichen Eignung zum Umgang mit Waffen und Munition fehlen. Deshalb soll Ihnen mangels Zuverlässigkeit der Waffenschein entzogen werden oder der Waffenschein erst gar nicht ausgestellt werden?

Wir vertreten und beraten Sie bei Fragen um die Erteilung und den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Zuverlässigkeit etc.) und die komplexen rechtlichen Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen. Auch bei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren mit waffenrechtlichen Bezügen stehen wir Ihnen vertrauensvoll zur Seite, nehmen Ihre Rechte wahr und setzen uns für Sie ein. Bei erbschaftsrechtlichen Fragen im Hinblick auf Waffe und Munition beraten wir Sie ebenfalls.

Komplexe Regelungen im Waffenrecht, Jagdrecht oder Sprengstoffrecht mit ihren Verweisungsketten durch das Waffengesetz und seinen Anlagen und Verordnungen machen die Einschätzung, ob sich ein Waffenbesitzer strafbar gemacht hat oder nicht äußerst schwierig. Zudem hängt die Einschätzung eines Verhaltens als strafbar oder straffrei von der richtigen technischen Beurteilung ab: So ist zum Beispiel die Eigenschaft eines Messers als Waffe im Sinn des Waffengesetzes erst dann gegeben, wenn eine bestimmte Länge der Klinge sowie die Funktionsweise des Messers vorliegt. Bei manchen Gegenständen, die eine Waffe im Sinn des Waffengesetz sind, kann diese Einstufung wieder wegfallen, wenn der Gegenstand eine „harmlose“ Bestimmung hat.

Schießsportliche Vereinigungen

Als im Vereins- und Verbandsrecht sehr erfahrener Anwalt berät Rechtsanwalt Freund auch schießsportliche Vereinigungen, zum Beispiel bei der Gründung und Anmeldung, hinsichtlich der Voraussetzungen und Verwendung von Vereinswaffen.

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Voraussetzung für eine waffenrechtliche Erlaubnis in Deutschland sind unter anderem die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung im Sinne des Waffengesetzes sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde. Gerade in diesem Bereich kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Gerne beraten ich Sie hierbei.

Was wir für Sie tun können:

  • Gründung und Betreuung von schießsportlichen Vereinigungen
  • Beratung bei der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen
  • Beratung und Vertretung bei drohendem Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse

Wir beraten Sie gerne

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