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Auslandskonten im Erbfall: Die Tücken der grenzüberschreitenden Geldanlage am Beispiel der Open Bank S.A.

Computer und Symbole als Sinnbild für Online-Banking

In Zeiten des Internets und globalisierter Finanzmärkte ist es für Verbraucher einfacher denn je, ein Bankkonto bei einem Anbieter in einem anderen Land zu eröffnen. Die niedrigen Zinsen in Deutschland treiben viele Anleger dazu, nach Alternativen im Ausland zu suchen. Doch nicht immer sind die vermeintlichen Vorteile auch tatsächlich vorhanden.

Die Open Bank S.A. ist ein Beispiel dafür, wie schnell vermeintlich tolle Anlagen zu einer komplizierten Angelegenheit werden können. Obwohl die Bank mit einer deutschen Webadresse wirbt und damit deutsche Kunden anspricht, unterliegt sie spanischem Recht. Diese Tatsache birgt insbesondere im Erbfall erhebliche Komplikationen, die viele Verbraucher nicht kennen.

Sitz der Bank in Spanien

Die Open Bank S.A. wirbt mit einer deutschen Web-Adresse und scheint damit deutsche Kunden gezielt anzusprechen. Doch hinter der vermeintlich vertrauten Oberfläche verbirgt sich ein wichtiger Unterschied: Die Bank hat ihren Sitz in Spanien und unterliegt damit spanischem Recht.

Was bedeutet das für deutsche Kunden?

Besonders deutlich wird dieser Unterschied im Erbfall. Stirbt ein Kunde der Open Bank, so kommt spanisches Recht zur Anwendung. Das bedeutet, dass für die Auszahlung des Guthabens an die Erben eine Erbschaftsannahme nach spanischem Recht erforderlich ist. Ein in Deutschland ausgestellter Erbschein reicht hierfür nicht aus. Auch ein notarielles Testament, das in Deutschland eröffnet wurde, genügt den Anforderungen der Bank nicht.

Warum ist das ein Problem?
  • Unerwartete Kosten: Die Durchführung einer spanischen Erbschaftsannahme ist mit erheblichen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden.
  • Zeitlicher Verzug: Das Verfahren kann sich über Monate hinziehen und die Auszahlung des Erbes verzögern.
  • Rechtliche Unsicherheit: Viele Deutsche sind sich der Besonderheiten des spanischen Rechts nicht bewusst und können daher die notwendigen Schritte nicht oder nur unzureichend einleiten.
Was können Sie tun?
  • Informieren Sie sich gründlich: Bevor Sie ein Konto bei einer ausländischen Bank eröffnen, sollten Sie sich umfassend über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
  • Vergleichen Sie: Es gibt auch andere Banken, die Tagesgeldkonten anbieten und deren Geschäftsbedingungen für deutsche Kunden transparenter sind.
  • Holen Sie sich Rat: Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, wenn Sie sich unsicher sind.
Fazit

Die Open Bank S.A. bietet zwar attraktive Konditionen für Giro- und Tagesgeldkonten, doch die damit verbundenen Risiken sollten nicht unterschätzt werden. Insbesondere im Erbfall kann es zu erheblichen Problemen kommen. Wer Wert auf rechtliche Sicherheit und eine unkomplizierte Abwicklung legt, sollte sich für eine Bank entscheiden, die deutsches Recht anwendet.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.