Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Autokredit Widerruf

Sie sind vom Diesel-Skandal betroffen?

Sie wollen Ihr Fahrzeug loswerden?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 finanziert erworben haben,
bietet sich Ihnen durch den Widerruf des Kreditvertrages eine lukrative Rückgabe-Chance.

AKTUELL

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner sensationellen Entscheidung vom 27. März 2020 – Az. C-66/19 – für Millionen von Kreditverträgen die Möglichkeit des Widerrufs eröffnet und damit die zuletzt restriktive Beurteilung durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.

Worum geht es?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 finanziert erworben haben, bietet sich Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Chance, sich mittels der Erklärung eines Widerrufs des Autokredits vom erworbenen Fahrzeug kostengünstig wieder zu trennen.

Insbesondere auch für vom VW-Diesel-Skandal betroffene Käufer bietet der Widerruf des Autokredits eine gegenüber der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Schadensersatz einfachere, sicherere und finanziell attraktivere Option.

Rechtliche Grundlagen

Wenn Sie als Verbraucher Ihr Fahrzeug mittels eines Kredits finanziert haben, haben Sie mit der Hausbank des Fahrzeugherstellers oder auch einer anderen Bank einen Verbraucherdarlehensvertrag geschlossen.

Das Verbraucherdarlehensrecht ist kompliziert. Unter anderem ist die Bank verpflichtet, den Verbraucher umfassend zu informieren und ihn unmissverständlich und deutlich auf sein 14-tägiges Widerrufsrechts hinzuweisen. Ist ein solcher Hinweis, nicht, fehlerhaft oder unvollständig erfolgt, so beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kredit kann auch heute noch widerrufen werden.

Dies gilt im Übrigen auch für Existenzgründer, sofern der Kreditbetrag nicht mehr als 75.000 Euro beträgt; § 513 BGB.

Das Vorstehende gilt im Wesentlichen nicht nur für kreditfinanzierte Fahrzeugkäufe, sondern auch für Leasingverträge.

Folge des Widerrufs

Durch den Widerruf des Autokredits wird auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug hinfällig, denn es handelt sich um verbundene Geschäfte. Sie hätten den einen Vertrag (Finanzierung) nicht ohne den anderen Vertrag (Kaufvertrag) geschlossen und umgekehrt.

Im Falle des wirksamen Widerrufs erhalten Sie die von Ihnen bereits bezahlten Raten sowie eine etwaige Anzahlung zurück und brauchen den Kredit nicht länger zu bedienen. Umgekehrt sind Sie verpflichtet, dass Fahrzeug an die finanzierende Bank zurückzugeben. Diese tritt aufgrund des Widerrufs des verbundenen Geschäfts an die Stelle des Autoverkäufers. Ferner müssen Sie der Bank für die Zeit bis zum Widerruf den vertraglich vereinbarten Zins bezahlen. Dieser ist jedoch zumeist sehr niedrig.

Besonders attraktiv:
Für nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossene Verträge gilt, dass der Verbraucher für das von ihm gefahrene Fahrzeug keinerlei Wertersatz oder Nutzungsentschädigung zahlen muss. Günstiger kann man nicht Auto fahren.

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Ihre Vorteile - ein Beispiel

Sie haben am 1. Juli 2014 ein Fahrzeug zum Kaufpreis von 30.000 Euro erworben, eine Anzahlung von 10.000 Euro geleistet und den restlichen Kaufpreis von 20.000 Euro finanziert. Die Hausbank des Fahrzeugherstellers bot Ihnen einen attraktiven Zinssatz von 1,9% p. a.. Sie sind mit dem Fahrzeug bisher 40.000 km gefahren.

Am 30. Juni 2017 erklären Sie den Widerruf des Darlehensvertrages. Sie haben daraufhin einen Anspruch gegen die Bank, Ihre Anzahlung sowie alle Ihre gezahlten Kreditraten zurückzuerhalten. Im Gegenzug müssen Sie der Bank das Fahrzeug zurückgeben und für den Zeitraum vom 01.07.2014 bis 30.06.2017, also für drei Jahre, den vereinbarten Zinssatz bezahlen. Überschlägig müssen Sie also 20.000 Euro * 1,9% * 3 Jahre = 1.140 Euro bezahlen. Dies entspricht gerade einmal 4 Cent pro gefahrenem Kilometer.

Weil der Vertrag nach dem 13 Juni 2014 geschlossen wurde, brauchen Sie keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen. Für die drei Jahre der Nutzung des Fahrzeugs bezahlen Sie lediglich 1.140 Euro – kein Wertverlust, keine sonstigen Kosten. Günstiger geht es nicht.

Das klingt zu gut, um wahr zu sein?

In der Tat stellt der Widerruf des Autokreditvertrages eine finanziell sehr attraktive Möglichkeit dar, sich als Fahrer eines vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeugs oder auch aus sonstigen Gründen von seinem Fahrzeug zu trennen. Anwälte, Verbraucherschützer, erste gerichtliche Entscheidungen, und auch die Stiftung Warentest vertreten die Auffassung, dass vielen Verbrauchern und Existenzgründern dieser Weg offen steht.

Wir auch!

Wie geht es jetzt weiter?

Kostenfreie Prüfung Ihres Vertrages

Sie erteilen uns einige wichtige Informationen und senden uns Ihren Kreditvertrag in Fotokopie oder eingescannt als Datei. Wir prüfen anschließend, ob auch in Ihrem Vertrag einer oder mehrere der typischen Fehler enthalten sind und teilen Ihnen anschließend mit, ob nach unserer Einschätzung ein Widerruf Ihres Kreditvertrages möglich ist.

Rechtsschutzversicherung abschließen?

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie überlegen, für die bevorstehende Auseinandersetzung noch eine solche Versicherung abzuschließen. Da hier ein Autokauf betroffen ist, greift unserer Einschätzung nach die Verkehrsrechtsschutzversicherung. Idealerweise besteht jedoch auch eine Versicherung für den Vertragsrechtsschutz.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der maßgebliche Zeitpunkt für den Eintritt des Rechtsschutzversicherungsfalls der Erhalt des Schreibens der Bank, mit dem Ihr Widerruf zurückgewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt muss die Rechtsschutzversicherung also bereits vorhanden sein und es darf keine Wartezeit mehr bestehen. Informieren Sie sich. Es gibt einige Versicherungen, die auf eine Wartezeit bei Neuabschlüssen verzichten. Anderenfalls muss die in der Regel dreimonatige Wartezeit erst abgewartet werden.

Achten Sie bei Abschluss der Versicherung auch darauf, dass die Versicherungsbedingungen keinen  Ausschluss der Widerrufsthematik enthalten.

Widerruf erklären

Nun sollten Sie den Widerruf erklären. Versenden Sie dazu Ihr Widerrufsschreiben per Einschreiben / Rückschein an die im Kreditvertrag angegebene Adresse der Bank und bewahren Sie den Rückschein sowie eine Kopie Ihres Schreibens gut auf.

Für den Widerruf können Sie folgendes, von der Stiftung Warentest empfohlene Musterschreiben verwenden, das Sie mit Ihren Angaben ergänzen:

„Hier­mit widerrufe ich die auf den Abschluss des Kredit­vertrags mit der Nr. ____ gerichtete Willens­erklärung. Dazu bin ich trotz der seit Vertrags­schluss vergangenen Zeit berechtigt, weil Sie mich nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über den Vertrag und mein Widerrufs­recht informiert haben. Ich erwarte, dass Sie mir inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen den Widerruf und die Rück­abwick­lung des Vertrags und des finanzierten Kauf­vertrags bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus oder verweigern Sie den Widerruf, werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten. Sollten nach Zugang dieses Schreibens bei Ihnen noch Zahlungen von mir an Sie erfolgen, haben Sie diese als ungerecht­fertigte Bereicherung heraus­zugeben; ich behalte mir vor, die Erstattung zu fordern.“

Antwort erhalten oder Frist abgelaufen?
Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie die Antwort der Bank erhalten, wird diese voraussichtlich den Widerruf zurückweisen. In diesem Fall, oder wenn die Bank innerhalb der gesetzten Frist gar nicht antwortet, übernehmen wir.

Wir prüfen die Zurückweisung seitens der Bank und leiten diese zur Einholung der Deckungszusage mit unserer Einschätzung der Rechtslage an die Rechtsschutzvesicherung weiter.

Klageerhebung

 

Nach Vorliegen der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung reichen wir die auf Rückabwicklung gerichtete Klage beim zuständigren Gericht ein.

Während des Verlaufs des Rechtsstreits werden Sie durch uns regelmäßig über Neuigkeiten informiert. Auf Wunsch erhalten Sie Zugang zur WebAkte, Ihrer persönlichen Fallakte im Internet. Nach Anmeldung mittels Benutzername und Passwort haben Sie hier Zugriff auf alle Schriftstücke und Dokumente Ihres Falles. Über Neueingänge werden Sie komfortabel mittels Email oder SMS benachrichtigt.

Sie haben weitere Fragen?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Ihren Fragen oder rufen Sie uns gleich an.

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