Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Bearbeitungsgebühr zurückholen

Sie sind Unternehmer? Sie haben einen oder mehrere Kredite
abgeschlossen und Bearbeitungsgebühren gezahlt?

Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt:
Auch Unternehmer können gezahlte Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückfordern, wenn diese formularmäßig vereinbart wurden. Es geht um viel Geld. Oft betrugen solche Bearbeitungsgebühren 3% der Kreditsumme und damit viele Tausend Euro. Lassen auch Sie Ihren Vertrag prüfen!

Worum geht es?

Bereits 2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass Banken von Verbrauchern keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren bei Darlehen verlangen dürfen. Nun haben die Richter in Karlsruhe am 4. Juli 2017 entschieden, dass die entsprechenden Klauseln auch gegenüber Unternehmern unwirksam sind.

Auch Unternehmer können daher nunmehr bei Krediten für unternehmerische Investitionen etwa gezahlte Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückfordern, wenn die Gebühr formularmäßig im Vertrag verwendet wurde.

Rechtliche Grundlagen

Mit zwei Entscheidungen vom 4. Juli 2017 (Aktenzeichen: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16) hat der Bundesgerichtshof nun auch für Darlehen an Unternehmer entschieden, dass von Banken mittels vorformulierter Klauseln erhobenen laufzeitunabhängigen Gebühren unwirksam sind und daher von den Banken zurückgezahlt werden müssen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind Unternehmer nicht weniger schutzwürdig als Verbraucher. Auch sie werden durch die von den Banken verwendeten, vorformulierten Klauseln unangemessen benachteiligt,

Für ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossene Verträge, in denen dem Unternehmer-Darlehensnehmer Bearbeitungsgebühren abgefordert wurden, können daher Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei älteren Verträgen können gezahlte Bearbeitungsgebühren wegen der eingetretenen Verjährung nicht mehr aktiv geltend gemacht werden. Möglich ist es aber, bei noch vorhandenen Restschulden die Aufrechnung mit dem Rückforderungsanspruch zu erklären und dadurch die Restschuld zu verringern.

Pressemitteilung des BGH vom 04.07.2017

Wie gehen wir vor?

Senden Sie uns Ihre ab dem 1. Januar 2014 abgeschlossenen oder ältere, noch laufende Kreditverträge, in denen Sie Vereinbarungen über Bearbeitungsentgelte vermuten, unverbindlich zur Prüfung zu. Denken Sie dabei zum Beispiel auch an Verträge zur Finanzierung von Pkw’s oder Baumaschinen, aber auch betriebliche Immobilien etc.

Wir sehen uns Ihre Verträge an und geben Ihnen Nachricht, ob auch in Ihrem Fall Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden und von Ihnen zurückgefordert werden können. Sollte dies der Fall sein, so werden wir Sie um unsere Beauftragung zur Rückforderung dieser Gebühren nebst Zinsen bitten.

In einem ersten Schritt werden wir die kreditgebende Bank außergerichtlich anschreiben und auffordern, die von Ihnen gezahlte Bearbeitungsgebühr zurückzuzahlen oder die Restschuld des Darlehens entsprechend zu verringern. Hierfür setzen wir der Bank eine angemessene Frist von zum Beispiel 10 Tagen. Erfolgt die Rückzahlung seitens der Bank innerhalb der Frist nicht, so folgt die gerichtliche Geltendmachung Ihres Rückzahlungsanspruchs.

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Ihre Vorteil - ein Beispiel

Sie haben sich für 100.000 Euro eine neue Maschine gekauft und den Kaufpreis mit einem Darlehen finanziert. Die Bank hat Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 3% berechnet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 3.000 Euro und wurde von Ihnen am 01.10.2015 gezahlt.

Wir fordern die gezahlte Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Gebühr von der Bank zurück. Sie bekommen:

Bearbeitungsgebühr:     3.000,00 Euro
Zinsen:                                 300,00 Euro
Summe:                            3.300,00 Euro

Sie sehen, es lohnt sich für Sie.

Was kostet mich das?

Für die Rückforderung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000 Euro nebst Zinsen entstehen für unsere außergerichtliche Tätigkeit Kosten in Höhe von 321,50 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Sollte die Bank der außergerichtlichen Aufforderung nicht Folge leisten, so müssen Ihre Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Hierfür fallen bei einem Streitwert von 3.000 Euro weitere Anwaltsgebühren von 391,85 Euro zuzüglich Umsatzsteuer und 324,00 Euro Gerichtskosten an.

Im Falle des Obsiegens muss diese Kosten am Ende die Bank tragen. Einen Rechner für andere Streitwerte finden Sie auf unserer Seite „Kosten“.

Wie geht es jetzt weiter?

Kostenfreie Prüfung Ihres Vertrages

Sie erteilen uns einige wichtige Informationen und senden uns Ihren Kreditvertrag in Fotokopie oder eingescannt als Datei. Wir prüfen anschließend, ob auch in Ihrem Vertrag Bearbeitungsgebühren vereinbart wurden und teilen Ihnen anschließend mit, ob nach unserer Einschätzung Ansprüche geltend gemacht werden können.

Rückforderung der Bearbeitungsgebühr / Aufrechnung

Ergibt die Prüfung Ihres Vertrages, dass auch Sie zu Unrecht Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, fordern wir Ihre Bank auf, diese zurückzuzahlen oder – bei Verträgen, die vor dem 01.01.2014 abgeschlossen wurden – die noch verbliebene Schuldsumme um die Bearbeitungsgebühr nebst Nutzungsentschädigung zu reduzieren.

Klageerhebung

Reagiert die Bank innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht in der gewünschten Weise, so erheben wir in Ihrem Namen Klage gegen die Bank zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten des Rechtsstreits wird die Bank zu tragen haben, wenn Sie gewinnen, wovon angesichts des eindeutigen Urteils des Bundesgerichtshofs auszugehen ist.

Während des Verlaufs des Rechtsstreits werden Sie durch uns regelmäßig über Neuigkeiten informiert. Auf Wunsch erhalten Sie Zugang zur WebAkte, Ihrer persönlichen Fallakte im Internet. Nach Anmeldung mittels Benutzername und Passwort haben Sie hier Zugriff auf alle Schriftstücke und Dokumente Ihres Falles. Über Neueingänge werden Sie komfortabel mittels Email oder SMS benachrichtigt.

Sie haben weitere Fragen?

Bitte senden Sie uns eine Nachricht mit Ihren Fragen oder rufen Sie uns gleich an.

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