
🏠💼 TEAC kippt Befreiung: Beckham-Gesetz zwingt zur Steuer auf den Hauptwohnsitz
Das Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) hat am 17. Juli 2025 eine Entscheidung veröffentlicht (RG 3697/2025), die für internationale Fachkräfte in Spanien erhebliche Folgen hat.
Steuerpflichtige, die das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für zugezogene Arbeitnehmer, Art. 93 IRPF) nutzen, müssen künftig die fiktive Miete (imputación de rentas inmobiliarias) für ihre spanische Immobilie auch dann versteuern, wenn diese als Hauptwohnsitz dient.

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