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Dann warte ich einfach mit der Erbschaft – nach vier Jahren ist das doch verjährt, oder?

Herencia / Erbschaft

Diese Idee höre ich in Spanien erstaunlich oft. Und sie ist riskant, gerade dann, wenn das Erbe zwar werthaltig ist, aber aus einer Immobilie besteht und es an Liquidität fehlt. Wer in so einer Situation „erstmal nichts macht“, landet schnell in einer Erbschaft, die zivilrechtlich ruht, steuerlich aber später umso teurer werden kann.

Warum die Erbschaft manchmal bewusst „liegen bleibt“

In der Praxis entsteht das Problem meist nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus einem sehr realen Engpass: Es wird geerbt, aber nicht in Geld. Stattdessen besteht der Nachlass aus einer Immobilie, vielleicht einem Bankkonto, das faktisch blockiert ist, oder aus Vermögenswerten, die sich nicht kurzfristig liquidieren lassen. Gleichzeitig stehen laufende Kosten, Notar, Register, Anwälte und die Erbschaftsteuer im Raum. Viele Erben entscheiden dann, vorerst nichts „anzufassen“ und die Annahme hinauszuschieben, um Zeit für eine Finanzierungs- oder Verkaufsstrategie zu gewinnen.

Herencia yacente: Was das zivilrechtlich bedeutet – und was nicht

Wenn die Erbschaft nicht angenommen wird, bleibt sie zivilrechtlich als herencia yacente bestehen, also als „ruhend liegende“ Erbmasse. Das kann praktisch bedeuten, dass man sich auf reine Verwaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen beschränkt und die Substanz schützt, ohne die Erbschaft als Erbe bereits endgültig zu „ziehen“. Diese Ruhephase ist ein reales Instrument – sie ist aber kein steuerlicher Freifahrtschein und ersetzt keine klare Strategie.

Ohne Annahme keine ISD-Pflicht: Der steuerliche Anknüpfungspunkt

Die spanische Steuerverwaltung stellt hierzu in einer aktuellen verbindlichen Auskunft klar: Der spanische Erbschaftsteuermechanismus (ISD) knüpft nicht an die bloße Existenz des Nachlasses an, sondern an den konkreten Erwerb durch den jeweiligen Erben. Solange keine Annahme der Erbschaft vorliegt – weder ausdrücklich noch stillschweigend – ist der steuerliche Erwerb im Grundsatz noch nicht verwirklicht. Das hat eine wichtige Konsequenz: Solange wirklich keine Annahme stattgefunden hat, entsteht typischerweise noch keine Verpflichtung, den ISD einzureichen.

Warum die Verjährung in der Ruhephase nicht einfach läuft

Genau an dieser Stelle passiert der Denkfehler. Viele folgern: „Wenn ich nichts einreichen muss, kann die Sache ja nach vier Jahren verjähren.“ Die DGT-Logik läuft jedoch anders. Wenn ohne Annahme keine Abgabepflicht entsteht, beginnt die Verjährungsfrist nicht einfach automatisch zu laufen, als würde eine normale Steuererklärung „überfällig“ sein. Eine herencia yacente kann daher jahrelang bestehen, ohne dass man sich am Ende verlässlich auf „vier Jahre und erledigt“ berufen kann. Das „Aussitzen“ ist damit keine sichere Verjährungsstrategie.

Späte Annahme: Rückwirkung auf den Todeszeitpunkt – mit Nebenfolgen

Wenn der Erbe später doch annimmt, wirkt diese Annahme in der zivilrechtlichen Betrachtung im Ergebnis auf den Todeszeitpunkt zurück. Praktisch bedeutet das: Der steuerliche Erwerb wird dann nachträglich relevant, und die ISD-Erklärung muss abgegeben werden. Häufig passiert das jedoch außerhalb der üblichen Fristen, was Zuschläge, Zinsen und – je nach Konstellation – Sanktionsrisiken nach sich ziehen kann. Wer also auf Zeit spielt, gewinnt damit nicht zwingend Zeit, sondern verschiebt oft nur den Moment, in dem es teurer wird.

Der gefährlichste Punkt: Konkludente Annahme durch Handlungen

Am meisten unterschätzt wird die stillschweigende Annahme, die tácita aceptación. In der Praxis entscheidet nicht der Satz „Ich nehme nicht an“, sondern die tatsächliche Handlung. Bestimmte Schritte können später als Annahme gewertet werden, auch wenn man subjektiv nur „organisieren“ oder „verwalten“ wollte. Die Grenze ist im Einzelfall zu ziehen und wird letztlich von der zuständigen Behörde anhand der konkreten Umstände bewertet. Genau deshalb ist es so wichtig, die Abläufe früh sauber zu dokumentieren und Maßnahmen strikt als reine Verwaltung einzuordnen.

Was in der Praxis typischerweise schiefgeht

In vielen Fällen beginnt das Problem mit kleinen, gut gemeinten Handlungen. Es werden Zahlungen veranlasst, es wird über Nachlassgegenstände verfügt, es wird „irgendwie“ geregelt, damit es weitergeht. Später wird dann argumentiert, es sei doch nie angenommen worden – und plötzlich steht die Frage im Raum, ob nicht bereits eine konkludente Annahme vorlag. Gleichzeitig entstehen Zeitverzüge, und bei späterer formaler Annahme kommt die Steuer oft verspätet. Das Resultat ist eine Mischung aus Rechtsunsicherheit und unnötigen Mehrkosten.

So wird es sauber: Verwaltung, Nachweise, Liquiditätsstrategie

Wer eine illiquide spanische Erbschaft hat, braucht keine Hoffnung auf Verjährung, sondern einen klaren Plan. Entscheidend ist, von Beginn an zu trennen, was reine Erhaltung und Verwaltung ist und was als Aneignung oder Verfügung gedeutet werden könnte. Parallel sollte eine belastbare Liquiditätsstrategie aufgebaut werden, etwa durch Verkauf, Finanzierung oder interne Lösungen, damit die Abwicklung nicht zum Dauerprovisorium wird. Und schließlich müssen Fristen, Dokumentation und Nachweise so geführt werden, dass später keine Diskussion darüber entsteht, wann welche Annahmehandlung vorlag.

Mein Fazit für Erben mit Spanienbezug

Nicht anzunehmen kann kurzfristig ein legitimer Schritt sein, wenn die Erbschaft aus Immobilien besteht und Liquidität fehlt. Es ist aber keine Strategie, um die Erbschaftsteuer „wegzuverjähren“. Wer die Annahme aufschiebt, sollte das strukturiert tun, Handlungen sauber trennen und früh eine Finanzierungslösung vorbereiten. Gerade im deutsch-/österreichisch-/schweizerisch-spanischen Kontext ist die saubere Struktur häufig der Unterschied zwischen geordneter Nachlassabwicklung und einem teuren, langen Konflikt mit unnötigen Nebenfolgen.

(Grundlage: DGT, Consulta vinculante V1744-25 vom 24.09.2025.)