Neue Strafen für nicht angemeldete Touristen in Spanien: Was Vermieter jetzt wissen müssen!
Seit dem 2. Dezember 2024 sind die Strafen für touristische Vermieter in Spanien, die ihre Gäste nicht ordnungsgemäß über das Portal des Innenministeriums anmelden, endgültig in Kraft getreten. Nach dem Real Decreto 933/2021 sind alle Gastgeber verpflichtet, die Daten ihrer Gäste zu registrieren. Diese Pflicht gilt für alle Arten von touristischen Unterkünften, von Ferienwohnungen bis hin zu Hotels.
Warum ist die Gästeanmeldung so wichtig?
Die Registrierung der Gäste dient mehreren Zwecken:
- Sicherheit: Die Behörden können im Notfall schnell ermitteln, wer sich in einer bestimmten Unterkunft aufhält.
- Statistik: Die Daten werden für statistische Zwecke genutzt, um den Tourismus besser zu verstehen und zu managen.
- Steuern: Die Registrierung kann dazu beitragen, Steuerhinterziehung zu verhindern.
Welche Strafen drohen bei Nichtbeachtung?
Die Strafen für die Nichtbeachtung der Meldepflicht können erheblich sein und reichen von Geldbußen bis hin zur Schließung der Unterkunft. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer des Verstoßes und der Anzahl der nicht angemeldeten Gäste.
Was sollten Vermieter jetzt tun?
Um Strafen zu vermeiden, sollten alle touristischen Vermieter sicherstellen, dass sie die folgenden Schritte unternehmen:
- Registrierung: Melden Sie sich auf dem Portal des Innenministeriums an und registrieren Sie Ihre Unterkunft.
- Gästeanmeldung: Melden Sie jeden Gast innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist an.
- Datensicherheit: Bewahren Sie die Daten Ihrer Gäste sicher auf und löschen Sie sie nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.
Fazit
Die Gästeanmeldung ist eine gesetzliche Verpflichtung, die alle touristischen Vermieter in Spanien ernst nehmen müssen. Die Nichtbeachtung kann zu erheblichen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen führen. Wenn Sie Fragen zur Gästeanmeldung oder zu anderen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer touristischen Vermietung haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an mich.