Ab 2026 kommt für viele Unternehmen in Spanien eine bedeutende gesetzliche Neuerung: Die Pflicht zur Ausstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen (Factura Electrónica). Dieser Schritt erfolgt stufenweise und betrifft zunächst ab dem 1. Januar 2026 alle Kapitalgesellschaften (Sociedades). Ab dem 1. Juli 2026 sind dann auch die Selbständigen (Autónomos) verpflichtet, ihre Rechnungen elektronisch zu erstellen und zu versenden.
Warum diese Änderung?
Der Gesetzgeber verfolgt mit der Einführung der elektronischen Rechnungspflicht mehrere Ziele. Die Maßnahme soll die Digitalisierung und Modernisierung des spanischen Geschäfts- und Steuerwesens vorantreiben. Gleichzeitig dient sie der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug durch eine lückenlose Dokumentation der Geschäftsvorgänge. Auch der Verwaltungsaufwand und Papierverbrauch sollen dadurch spürbar reduziert werden.
Was bedeutet das für Unternehmen und Selbständige?
Die neue Pflicht ist verbindlich und Verstöße können mit hohen Geldbußen durch die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) geahndet werden. Um den Einstieg zu erleichtern, stellt das Finanzamt eine kostenlose Anwendung zur Verfügung, mit der elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden können. Diese Lösung eignet sich insbesondere für Unternehmen mit geringem Rechnungsaufkommen.
Darüber hinaus gibt es auf dem Markt zahlreiche kommerzielle Softwarelösungen, die zusätzliche Funktionen und Schnittstellen – etwa zur Buchhaltung – bieten. Die Wahl liegt bei den Unternehmen, welche Lösung am besten zu ihren Bedürfnissen passt.
Unser Ansatz
Wir wissen, wie anspruchsvoll die Umstellung auf die neue gesetzliche Vorgabe sein kann.
Die elektronische Rechnungspflicht kommt – Unternehmen und Selbständige in Spanien sollten sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und die für sie passende Lösung auswählen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

