Zum 30. September 2018 erfolgt eine Ausweitung des automatischen Datenaustausches nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG). Mit Schreiben vom 1. Februar 2018 hat das Bundesministerium der Finanzen eine Liste derjenigen Staaten bekannt gegeben, mit den der automatisierte Austausch ab dem 30. September 2018 vorgenommen werden wird.
Bereits zum 31. Juli 2018 haben die Finanzinstitute die meldepflichtigen Konten dem Bundeszentralamt für Steuern elektronisch mitzuteilen.
Wenn Sie mehr über den automatisierten Finanzkontendatenaustausch und dessen Auswirkungen auf Ihre finanziellen Verhältnisse erfahren möchten, vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter +49 800 4003330 an.