Warum dieser Satz jedes Jahr Existenzen zerstört
Diesen Satz höre ich als deutsch-spanischer Anwalt fast wöchentlich in meiner Kanzlei. Gesagt von Menschen, die überzeugt sind, alles richtig geregelt zu haben. Ein Testament beim deutschen Notar, sauber formuliert, vielleicht sogar als Berliner Testament mit dem Ehepartner. Jahrzehntelang aufbewahrt. Ein gutes Gefühl von Sicherheit.
Und dann der Tod. Und plötzlich bricht genau diese Sicherheit zusammen.
Denn was viele nicht wissen: Ein deutsches, österreichisches oder schweizer Testament wirkt in Spanien eben nicht automatisch so, wie man es sich vorstellt. Und es wirkt vor allem nicht so, wie es in Deutschland wirken würde. Was dann folgt, sind gesperrte Bankkonten, blockierte Immobilien, handlungsunfähige Erben, unerwartete Pflichtteilsansprüche, hohe Erbschaftssteuerforderungen und nicht selten tiefe familiäre Zerwürfnisse.
Ich sehe das nicht in Lehrbüchern. Ich sehe es in echten Familien.
Wenn der Lebensmittelpunkt unbemerkt das Erbrecht wechselt
Seit 2015 gilt in der Europäischen Union die sogenannte EU-Erbrechtsverordnung. Sie sollte eigentlich Klarheit schaffen. Ihr zentrales Prinzip lautet: Maßgeblich ist das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nicht der Pass entscheidet. Nicht die Heimat. Sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt.
Genau hier entsteht die gefährliche Unsichtbarkeit dieses Themas. Denn viele Deutsche, Österreicher und Schweizer leben längst überwiegend in Spanien. Sie genießen den Ruhestand in Andalusien, betreiben ein Unternehmen auf Mallorca, verbringen den Winter auf den Kanaren. Steuerlich sind sie oft schon in Spanien erfasst. Gesellschaftsrechtlich ebenfalls. Aber das Testament stammt noch aus Deutschland – unverändert, oft seit zwanzig oder dreißig Jahren.
Und genau dieses Testament wird im Todesfall plötzlich nach spanischem Erbrecht „gelesen“. Mit völlig anderen Regeln, völlig anderen Pflichtteilsstrukturen und völlig anderen Konsequenzen.
Der Moment, in dem ein ganzes Lebenswerk zu kippen droht
Ein Fall aus unserer Praxis – selbstverständlich anonymisiert: Ein deutscher Unternehmer lebt seit über einem Jahrzehnt dauerhaft in Andalusien. Er besitzt eine Immobilie in Cádiz, eine weitere in Berlin und Beteiligungen an einer deutschen Gesellschaft. Er ist in zweiter Ehe verheiratet, hat zwei Kinder aus erster Ehe. Sein Testament ist ein klassisches Berliner Testament aus Deutschland: Ehepartner als Alleinerbe, Kinder als Schlusserben.
Als er stirbt, ist die Familie überzeugt, dass alles klar geregelt ist. Doch innerhalb weniger Wochen beginnen die Probleme. Die spanischen Behörden wenden nicht deutsches, sondern spanisches Erbrecht an. Die Kinder machen Pflichtteilsrechte geltend. Die Ehefrau ist nicht Alleinerbin, sondern erhält nur einen Nießbrauch. Die Immobilie in Andalusien ist plötzlich rechtlich gefangen zwischen mehreren Beteiligten. Gleichzeitig fordert das spanische Finanzamt innerhalb von sechs Monaten die vollständige Erbschaftsteuer.
Es fehlt Liquidität. Die Immobilie kann nicht schnell veräußert werden, weil die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind. Die familiäre Stimmung kippt. Am Ende steht ein Notverkauf, ein jahrelanger Rechtsstreit und ein massiver Vermögensverlust. Rückblickend hätte eine saubere Gestaltung all das verhindern können.
Warum Testamente mit Spanienbezug so oft scheitern
Das Kernproblem liegt nicht in der Idee eines Testaments, sondern in seiner fehlenden internationalen Anpassung. Ein deutsches Testament berücksichtigt in der Regel weder die zwingenden spanischen Pflichtteilsregelungen noch die besonderen Nießbrauchskonstruktionen des spanischen Erbrechts. Es plant die spanische Erbschaftsteuer nicht ein. Es enthält häufig keine wirksame Rechtswahl. Und es berücksichtigt nicht, dass Immobilien, Gesellschaftsanteile und Bankkonten in zwei Rechtssystemen gleichzeitig wirken.
Das Testament ist also nicht „falsch“. Es ist schlicht unvollständig – und damit im Ernstfall hochgefährlich.
Die Steuer kommt schneller als die Trauer
Ein weiterer Schock trifft viele Familien völlig unvorbereitet: In Spanien läuft die Erbschaftsteuer nicht geruhsam nebenbei. Sie wird innerhalb kurzer Fristen fällig – regelmäßig innerhalb von sechs Monaten. Und es gibt für grenzüberschreitende Fälle kein echtes Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Das bedeutet: Doppelbelastungen sind keine Ausnahme, sondern ein reales Risiko. Und sie treffen die Erben häufig genau in dem Moment, in dem Konten blockiert sind und Vermögen rechtlich noch nicht frei verfügbar ist. Die Folge ist oft ein Verkaufsdruck, der wirtschaftlich verheerend ist.
Die bittere Wahrheit: Fast niemand ist wirklich korrekt aufgestellt
Nach vielen Jahren grenzüberschreitender Beratung kann ich eines klar sagen: Der Großteil der deutschsprachigen Erblasser mit Spanienbezug hat keine wirklich saubere, international tragfähige Nachlassplanung. Oft existiert ein deutsches Testament, manchmal sogar mehrere widersprüchliche Regelwerke, gelegentlich ein handschriftlicher Zettel. Aber nur selten eine durchdachte, steuerlich und erbrechtlich abgestimmte Struktur.
Das Tragische dabei: All diese Schäden entstehen nicht aus Gleichgültigkeit, sondern aus Unwissen. Niemand erklärt es den Menschen. Und solange alles gut geht, fühlt sich das fehlende Risiko auch nicht gefährlich an.
Was wirklich schützt
Echte Sicherheit entsteht nur durch eine europataugliche Nachlassplanung. Durch eine klare Rechtswahl. Durch die bewusste Einbindung des spanischen Pflichtteilsrechts. Durch steuerliche Vorsorge. Durch saubere Regelungen für Immobilien, Gesellschaftsanteile und Bankkonten. Und vor allem durch eine Beratung, die nicht an der Landesgrenze endet.
Genau darauf ist La Janda Legal SLP spezialisiert. Wir begleiten seit vielen Jahren Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei sämtlichen erbrechtlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit Spanienbezug – mit Büros in Andalusien, im Raum Málaga und in Berlin. Wir sehen jeden Tag, was ohne Struktur passiert. Und wir sehen, wie ruhig, geordnet und steuerlich kontrolliert ein Nachlass verlaufen kann, wenn er richtig vorbereitet ist.
Mein persönlicher Appell an Sie
Wenn Sie in Spanien leben, dort eine Immobilie besitzen, eine Gesellschaft führen oder Ihren Ruhestand hier planen, dann verlassen Sie sich nicht auf ein deutsches Testament aus vergangenen Zeiten. Es kann funktionieren – muss es aber nicht. Und wenn es scheitert, scheitert es nicht leise, sondern mit voller Wucht.

