Die Europäische Kommission hat jüngst einen neuen Leitfaden zu grenzüberschreitenden Erbfällen veröffentlicht, den wir Ihnen gerne auf unserer Website bereitstellen.
Der Leitfaden bietet eine erste Orientierung, welche Rechtslage bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt.
Wir empfehlen Ihnen, die neuen Möglichkeiten, die das europäische Erbrecht bietet, aktiv für Ihre Nachlassplanung zu nutzen. Im bereits eingetretenen Erbfall empfehlen wir, sich umgehend rechtlich beraten zu lassen, um durch die komplexe rechtliche Situation keine Nachteile zu erleiden.
Für Ihre entsprechenden Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.