Spanisches Recht – Ihre Sicherheit in Spanien
Die Schnittstelle zwischen Deutschland und Spanien
Das spanische Rechtssystem unterscheidet sich in vielen Punkten grundlegend vom deutschen Recht. Insbesondere im Immobilien-, Erb- und Steuerrecht gibt es zahlreiche Besonderheiten, die für deutsche Staatsbürger, die in Spanien leben, arbeiten oder investieren möchten, von großer Bedeutung sind.
Wir sind Ihr Partner, wenn es um deutsch-spanische Fragen geht!
- Umfassende Expertise
Rechtsanwalt Freund verfügt über langjährige Erfahrung im deutsch-spanischen Rechtsverkehr und ist als abogado inscrito bei der Rechtsanwaltskammer Sevilla akkreditiert. Er kennt die Besonderheiten beider Rechtssysteme und berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen. - Praktische Erfahrung
- Lokale Präsenz
Durch die Zusammenarbeit mit der von Rechtsanwalt Freund gegründeten Anwalts- und Steuerberaterkanzlei La Janda Legal SLP mit Sitz in Conil de la Frontera ist eine umfassende Betreuung auf dem gesamten spanischen Staatsgebiet gewährleistet.
Warum Sie sich für uns entscheiden sollten
- Individuelle Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifische Situation. - Zweisprachige Beratung
- Transparente Kosten
Wir erstellen Ihnen im Vorfeld einen transparenten Kostenvoranschlag.
Unsere Schwerpunkte im spanischen Recht
Spanisches Erbrecht
Erbrechtliche Angelegenheiten in Spanien erfordern ein fundiertes Wissen sowohl des spanischen als auch des deutschen Rechts. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Erbschaften in Spanien, der Erstellung von Testamenten nach spanischem Recht und der Einhaltung aller steuerlichen Verpflichtungen. Dabei sorgen wir dafür, dass Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in Spanien reibungslos und effizient abgewickelt werden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Mehr erfahrenSpanisches Immobilienrecht
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in Spanien gibt es zahlreiche rechtliche Besonderheiten. Wir beraten Sie umfassend bei Vertragsgestaltung, Eigentumsübertragung sowie allen behördlichen Genehmigungen. Mit unserer Expertise stellen wir sicher, dass Ihr Immobiliengeschäft rechtssicher und reibungslos abgewickelt wird.
Mehr erfahrenSpanisches Steuerrecht
Das spanische Steuerrecht bringt für Privatpersonen und Unternehmen besondere Herausforderungen mit sich. Wir unterstützen Sie bei der Steuerplanung, Einkommens- und Erbschaftssteuer sowie bei der Vermeidung von Doppelbesteuerung. Unsere Beratung sorgt dafür, dass Sie in Spanien steuerlich optimal aufgestellt sind.
Mehr erfahrenKontakt
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine unverbindliche Beratung!
Vertrauen Sie auf die Expertise der Anwaltskanzlei Freund. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Herausforderungen meistern. Schreiben Sie uns!
Häufig gestellte Fragen zum spanischen Recht: Ihre Fragen, unsere Antworten – ganz ohne Siesta!
Sie träumen von einer Immobilie in Spanien, planen eine Erbschaft oder möchten einfach nur sicher sein, dass Ihre Steuererklärung in Spanien korrekt ist? Das spanische Recht kann ganz schön knifflig sein, aber keine Sorge! Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengestellt und beantworten sie so einfach und verständlich wie möglich.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Nun, das spanische Recht ist so etwas wie ein bunter Blumenstrauß: Es gibt viele regionale Unterschiede, historische Besonderheiten und eine ganz eigene Mentalität. Aber keine Angst, wir kennen uns in diesem bunten Strauß bestens aus!
Eine typische Anwaltsantwort: Das kommt darauf an. Das spanische Erbrecht hat eigene Regeln. Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, das sowohl dem deutschen als auch dem spanischen Recht entspricht, und die jeweilige Lebenssituation berücksichtigt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ein Testament zu erstellen, das Ihre Wünsche sicherstellt.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Wohnsitz und der Höhe Ihrer Rente. Deutschland hat mit Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das hierfür Regelungen enthält. Wir prüfen gerne Ihren individuellen Fall.
Neben der Immobilienerwerbsteuer fallen in Spanien regelmäßig Grundsteuer, Müllgebühren und eine Vermögenssteuer an. Die Höhe der Steuern variiert je nach Region und Wert der Immobilie. Auch zahlen Eigentümer einer nicht als ständiger Wohnsitz dienenden Immobilie eine Zweitwohnungssteuer. Vermieten Sie Ihre Immobilie in Spanien? Dann ist auch dies steuerlich zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gerne zu den für Sie relevanten Steuern.
Nein, eine einfache Fortführung ist in der Regel nicht möglich. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Geschäftstätigkeit in Spanien aufzunehmen, z.B. durch die Einrichtung einer Betriebsstätte des deutschen Unternehmens oder die Gründung einer spanischen Gesellschaft. Wir helfen Ihnen bei der Wahl der richtigen Gestaltung.