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Berliner Testament und Supervermächtnis – ein Allheilmittel?

Das Berliner Testament bei größeren Vermögen und seine Vor- und Nachteile

Das sogenannte „Berliner Testament“ gehört zu den Klassikern im deutschen Erbrecht. Viele Ehepaare entscheiden sich für diese Form des gemeinschaftlichen Testaments, um sich gegenseitig abzusichern und den Nachlass möglichst einfach zu regeln. Doch was in der Theorie so unkompliziert klingt, birgt in der Praxis gerade bei größeren Vermögen erhebliche steuerliche und organisatorische Herausforderungen. Ein innovativer Ansatz, das sogenannte „Supervermächtnis“, wird dabei oft als Lösung angepriesen. Doch ist es wirklich das Allheilmittel?

Das Berliner Testament – ein bewährter Klassiker

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein. Die gemeinsamen Kinder werden als Schlusserben bestimmt und treten ihr Erbe erst nach dem Tod des länger lebenden Elternteils an. Diese Konstellation bietet viele Vorteile:

  • Einfache Regelung: Der überlebende Partner hat uneingeschränkten Zugriff auf das gesamte Vermögen.
  • Absicherung: Der Nachlass wird nicht durch eine Erbengemeinschaft zersplittert, und Streitigkeiten unter den Kindern bleiben dem länger lebenden Ehepartner erspart.
  • Handschriftliche Form möglich: Das Testament kann einfach erstellt und ohne Notar wirksam gemacht werden.

Doch genau diese Einfachheit kann bei größeren Vermögen problematisch werden, insbesondere im Hinblick auf die Erbschaftsteuer.

Die steuerlichen Tücken des Berliner Testaments

Ein wesentlicher Nachteil des Berliner Testaments liegt im Verfall erbschaftsteuerlicher Freibeträge. Beim Tod des erstversterbenden Ehegatten geht das gesamte Vermögen auf den überlebenden Partner über. Die Kinder können ihre Freibeträge von je 400.000 Euro (§ 16 ErbStG) in diesem Moment nicht nutzen. Diese verfallen und das gesamte Vermögen wird beim Tod des zweiten Elternteils versteuert. 

Beispiel: 

  • Der Ehemann verstirbt mit einem Vermögen von 1.200.000 Euro. Der überlebende Ehepartner nutzt seinen Freibetrag von 500.000 Euro. Die restlichen 700.000 Euro werden versteuert. 
  • Beim Tod des überlebenden Ehepartners wird das gesamte verbliebene Vermögen erneut versteuert, ohne dass die Kinder von den Freibeträgen des zuerst Verstorbenen profitieren können.

Die Folge: Eine doppelte Steuerbelastung und potenziell hohe Steuerprogression.

Das Supervermächtnis – eine flexible Lösung

Um diese steuerlichen Nachteile zu minimieren, hat sich das sogenannte „Supervermächtnis“ als Gestaltungsinstrument etabliert. Es handelt sich dabei um eine Form des Zweckvermächtnisses, das dem überlebenden Ehepartner maximale Flexibilität bietet.

Wie funktioniert das Supervermächtnis?

Das Supervermächtnis erlaubt es dem länger lebenden Ehepartner, Vermächtnisse aus dem Nachlass des erstversterbenden Partners flexibel zu gestalten. Dabei entscheidet er, wannan wen und in welcher HöheVermögenswerte übertragen werden. Diese Gestaltung eröffnet zahlreiche Vorteile:

  • Nutzung der Freibeträge: Die Kinder können ihre erbschaftsteuerlichen Freibeträge bereits nach dem Tod des ersten Elternteils nutzen.
  • Flexibilität: Der überlebende Ehepartner kann sich an der aktuellen Vermögenslage und den individuellen Bedürfnissen orientieren.
  • Steueroptimierung: Durch gezielte Vermächtnisse können Steuerprogressionen vermieden werden.

Beispiel:

Ein Ehepaar verfügt über ein Vermögen von 3 Millionen Euro. Beim Tod des Ehemannes entscheidet die Ehefrau, den Kindern jeweils 400.000 Euro als Vermächtnis auszusetzen. Diese Summe bleibt steuerfrei, da sie den Freibeträgen entspricht. Das restliche Vermögen bleibt bei der Ehefrau, die weiterhin flexibel über den Nachlass verfügen kann.

Herausforderungen und Grenzen des Supervermächtnisses

So vorteilhaft das Supervermächtnis auch ist, es bringt auch Herausforderungen mit sich:

  • Steuerliche Anerkennung: Damit das Supervermächtnis steuerlich als Nachlassverbindlichkeit anerkannt wird, muss eine Frist zur Erfüllung des Vermächtnisses gesetzt werden. Eine zu große Flexibilität, etwa die Möglichkeit, das Vermächtnis erst nach dem Tod des überlebenden Ehepartners zu erfüllen, führt zur steuerlichen Unwirksamkeit.
  • Komplexität in der Umsetzung: Die Formulierungen im Testament müssen präzise und rechtssicher gestaltet sein. Laien stoßen hier schnell an ihre Grenzen.
  • Sozialrechtliche Risiken: Wenn Vermögenswerte übertragen werden, während der überlebende Ehepartner beispielsweise Pflegeleistungen bezieht, kann dies sozialrechtliche Konsequenzen haben.

Wann ist das Berliner Testament geeignet, wann das Supervermächtnis?

  • Für kleinere Vermögen: Liegt das Vermögen unterhalb der erbschaftsteuerlichen Freibeträge, ist das Berliner Testament eine einfache und effiziente Lösung.
  • Für größere Vermögen: Ab einem Vermögen, das die Freibeträge überschreitet, sollten Alternativen wie das Supervermächtnis in Betracht gezogen werden. Dabei ist eine professionelle Beratung unerlässlich, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Fazit

Das Berliner Testament ist ein bewährtes Instrument der Nachlassgestaltung, stößt jedoch bei größeren Vermögen an seine Grenzen. Das Supervermächtnis bietet hier eine attraktive Möglichkeit, die Vorteile des Berliner Testaments beizubehalten und zugleich steuerliche Optimierungen zu erreichen. Allerdings ist die Gestaltung anspruchsvoll und erfordert eine präzise Planung, um rechtliche und steuerliche Hürden zu meistern.

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