Home / 🏠💼 TEAC kippt Befreiung: Beckham-Gesetz zwingt zur Steuer auf den Hauptwohnsitz

🏠💼 TEAC kippt Befreiung: Beckham-Gesetz zwingt zur Steuer auf den Hauptwohnsitz

Das Tribunal Económico-Administrativo Central (TEAC) hat am 17. Juli 2025 eine Entscheidung veröffentlicht (RG 3697/2025), die für internationale Fachkräfte in Spanien erhebliche Folgen hat.

Steuerpflichtige, die das Beckham-Gesetz (Sonderregelung für zugezogene Arbeitnehmer, Art. 93 IRPF) nutzen, müssen künftig die fiktive Miete (imputación de rentas inmobiliarias) für ihre spanische Immobilie auch dann versteuern, wenn diese als Hauptwohnsitz dient.

Kernpunkte der Entscheidung

  • Bemessungsgrundlage: 2 % des Katasterwertes, bzw. 1,1 %, wenn dieser in den letzten 10 Jahren revidiert wurde.
  • Keine Ausnahme für die vivienda habitual: Anders als beim normalen IRPF gilt die Befreiung des Hauptwohnsitzes nicht.
  • Bindungswirkung: Die Entscheidung hat unifikatorischen Charakter und ist für die Finanzämter in ganz Spanien verbindlich.

Das TEAC widerspricht damit einem Urteil des Tribunal Superior de Justicia de Madrid (TSJM) aus 2024, das eine Befreiung zugelassen hatte. Ob der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) sich anschließt, bleibt abzuwarten – bis dahin gilt das TEAC-Kriterium.

Handlungsoptionen für Betroffene

  1. Pflichtgemäße Erklärung und Zahlung
    • Deklaration über das Modelo 210
    • Maximale Rechtssicherheit, keine Bußgelder oder Zinsen
    • Nachteil: sofortige Steuerbelastung
  2. Zahlung unter Vorbehalt mit Rechtsmittel
    • Steuer fristgerecht zahlen, aber pago bajo protesta anmelden
    • Parallel Rechtsmittel (recurso de reposición oder reclamación económico-administrativa) einlegen
    • Vorteil: Rückforderungsrecht, falls der Supremo später anders entscheidet
    • Nachteil: Verwaltungsaufwand und Anwaltskosten
  3. Keine Erklärung abgeben (hohes Risiko)
    • Kurzfristig steuerfrei, aber hohe Gefahr von Nachforderungen, Säumniszinsen und Strafen
  4. Gestaltung prüfen
    • Mietmodelle oder Gesellschaftsstrukturen können die Steuerpflicht unter bestimmten Bedingungen vermeiden
    • Erfordert jedoch sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung

Unsere Empfehlung

Für die meisten Mandanten ist eine Deklaration mit Vorbehalt der sicherste Mittelweg:

  • Sie vermeiden Bußgelder und Zinsen
  • Sie wahren gleichzeitig die Chance auf Rückerstattung bei einer späteren Rechtsprechungsänderung.

Unterstützung durch La Janda Legal SLP

Als deutsch-spanische Kanzlei mit Standorten in Conil, Málaga TechPark und Berlin begleiten wir Sie bei:

  • Prüfung Ihrer Immobilien- und Steuerstruktur
  • fristgerechter Abgabe der IRNR-Erklärung (Modelo 210)
  • Einlegung von Rechtsmitteln und Vorbehalten
  • Entwicklung langfristig steueroptimierter Eigentumsmodelle

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