OLG Bamberg, Beschluss vom 23.05.2024, Az. 10 Wx 13/24
Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass für die Gebührenprivilegierung einer Eigentumsumschreibung im Erbfall gemäß Nr. 14110 KV GNotKG allein der rechtzeitige Eingang des Antrags innerhalb der zweijährigen Ausschlussfrist maßgeblich ist. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Nachweise vorlagen. Damit wurde die Zurückweisung des Antrags durch das Grundbuchamt aufgehoben.