Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Unsere Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Dienstleistung sind nicht immer leicht zu durchschauen. Deshalb haben wir uns bemüht, Ihnen auf dieser Seite einige Anhaltspunkte zu geben.

Sollten dennoch Fragen bleiben, scheuen Sie sich nicht, uns unverbindlich anzurufen. Wir erläutern Ihnen gerne, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Unsere Kosten

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Leider sind die darin enthaltenen Regelungen recht kompliziert. Wir haben im folgenden die häufigsten Fragen unserer Mandanten nebst Antworten für Sie dargestellt. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an. In jedem Fall besprechen wir das Thema Kosten mit Ihnen, bevor wir mit unserer Tätigkeit beginnen. Damit Sie immer wissen, was Sie unsere Leistungen kosten werden.

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Wir haben die wichtigsten Fragen unserer Mandanten auch zu einem Informations-Blatt zusammengestellt, das Sie sich hier als PDF-Datei zum Ausdrucken oder Abspeichern herunterladen können.

Was kostet eine anwaltliche Beratung?

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten berechnen sich nach dem so genannten Gegenstandswert. Dies bedeutet: Je höher der Wert des Streitgegenstands, desto höher die anwaltliche Gebühr.

Beispiel: Eine Scheidung von Mandanten mit zwei eigenen Häusern ist um ein vielfaches teurer als eine Scheidung von Mandanten in einer Mietwohnung.

Im Strafrecht und auch im Sozialrecht sind in so genannten Rahmengebühren Unter- und Obergrenzen festgelegt. Der Anwalt legt die Gebühr innerhalb dieses Rahmens in der Regel nach dem Umfang der Tätigkeit fest.

Berechnen Sie auch Stundensätze?

Wir rechnen generell nach einem Stundensatz von 180,00 bis 250,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ab, sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abschätzbar ist oder Sie als Auftraggeber diese Abrechnung ausdrücklich wünschen.

Übrigens: Im gerichtlichen Bereich ist es verboten, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten.

Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?

Wir geben generell keinen verbindlichen Rechtsrat am Telefon, denn wir sind der Auffassung, dass dies insbesondere wegen der ungeklärten Haftungsfragen unseriös ist.

Gerne lassen wir uns aber Ihre Frage am Telefon – oder per e-Mail – schildern und geben Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten. Wir sehen uns immer erst alle Ihre Unterlagen an, bevor wir einen Rechtsrat oder eine Kostenschätzung abgeben.

Wie teuer ist eine Erstberatung?

Eine Erstberatung ist normalerweise ein kurzes Mandantengespräch zur Einleitung am Beginn eines Mandats. Es gibt Gelegenheit, Dokumente und Unterlagen zu sichten und Ziele und Strategie festzulegen. Manchmal reicht ein solches erstes Gespräch bereits aus, um Fragen des Mandanten abschließend zu beantworten oder einen Weg für das weitere Vorgehen durch den Mandanten selbst festzulegen.

Eine solche Erstberatung für Verbraucher kostet nicht mehr als 190,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten werden übernommen?

Eine Rechtsschutzversicherung zahlt in der Regel alle Kosten, also sowohl Anwalts-, als auch Gerichtskosten. Sofern Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diese natürlich selbst bezahlen.

Voraussetzung für die Eintrittsverpflichtung Ihrer Rechtsschutzversicherung ist das Vorliegen eines so genannten Versicherungsfalls. Die ARB, also die Bedingungen Ihrer Rechtsschutzversicherung, sehen zudem verschiedene Ausnahmen vor, bei deren Vorliegen Ihre Versicherung nicht zahlen muss. Strafsachen, Familiensachen und auch erbrechtliche Angelegenheiten sind üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Gerne schauen wir uns mit Ihnen gemeinsam Ihre Rechtsschutzversicherungsbedingungen an und prüfen, ob diese im konkreten Fall die Kosten übernehmen muss.

Rechtsschutzversicherungen zahlen anwaltliche Gebühren bis zur oberen Grenze der gesetzlichen Gebühren, jedoch nicht darüber hinaus. Sollten unsere Gebühren durch Stundensätze höher sein als die Obergrenze der gesetzlichen Gebühren, zahlen unsere Mandanten die Differenz selbst.

Wer kontaktiert die Rechtsschutzversicherung?

Sie entscheiden, ob Sie selbst Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren, oder ob wir das für Sie übernehmen sollen. Sie sparen Geld, wenn Sie es selber machen, andererseits haben Versicherer, die oft aus strukturellen Gründen Ihre Zahlungen zu verhindern versuchen, mit ihren Klienten oft „leichtes Spiel“. So kann es trotz der damit verbundenen Kosten Sinn machen, uns die Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zu überlassen.

Übrigens: Versicherungen sind verpflichtet, dem Versicherungsnehmer gegenüber die Zusage zu erteilen, und dürfen nicht auf den Rechtsanwalt verweisen.

Lohnt sich der Weg zum Anwalt auch bei kleinen Streitwerten?

Bei kleinen Streitwerten sollten Sie gut abwägen, ob sich die Kosten für einen Anwalt lohnen. Erledigt sich der Streit bereits außergerichtlich oder gewinnen Sie vor Gericht nicht zu 100%, so verlieren Sie durch die Anwaltsgebühren in der Regel Geld. In solchen Fällen raten wir in der Erstberatung in der Regel von einer weiteren Verfolgung ab und geben zum Beispiel Tipps für ein Anspruchsschreiben, dass Sie selbst aufsetzen können.

Bei Streitigkeiten nichtvermögensrechtlicher Art, zum Beispiel bei Streitigkeiten über einen Vereinsausschluss, wird bei fehlenden anderweitigen Anhaltspunkten von einem Streitwert von 5.000,00 Euro ausgegangen. Im Einzelfall kann der Streitwert aber auch niedriger oder deutlich höher liegen.

Berechnen Sie einen Vorschuss?

Wir berechnen bei allen neuen Mandanten einen Honorarvorschuss von etwa einem Drittel bis fünfzig Prozent der zu erwartenden Schlusssumme. Der Vorschuss wird natürlich später auf die Schlusssumme angerechnet.

Durch die Zahlung des Vorschusses sind wir in der Lage, sofort mit der Arbeit zu beginnen.

Muss nicht mein Gegner die Anwaltskosten bezahlen?

Ihre Anwaltskosten tragen Sie zunächst selbst. Wenn Sie vor Gericht gewinnen, haben Sie (außer im Arbeitsrecht in 1. Instanz) einen Anspruch auf Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten gegen Ihren Gegner. Wir setzen diesen Anspruch für Sie durch.

Erledigt sich Ihr Anliegen bereits ohne Einleitung eines gerichtlichen Rechtsstreits, zum Beispiel durch eine außergerichtliche Einigung, so ist auch die Frage der Kostentragung Bestandteil der Einigung.

Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?

Für Mandanten, die sich einen Rechtsanwalt nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit, beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Mandanten einen so genannten Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu beantragen. Mit dem Berechtigungsschein kann der Anwalt dann seine Leistung direkt mit dem Gericht abrechnen. Der Mandant hat eine Eigenbeteiligung von 15,00 Euro zu zahlen.

Für gerichtliche Verfahren kann Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Hierfür müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Das hierfür zu verwendende Formular („Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen“) finden Sie auf unserer Seite „Kanzlei | Formulare„. Liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen vor und hat die beabsichtigte Klage oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg, wird dem Antrag stattgegeben. In diesem Fall kann auch hier der Anwalt direkt mit dem Gericht abrechnen.

Prozesskostenrechner


 

Der DeutscheAnwaltVerein bietet auf seiner Website einen sehr umfangreichen Rechner zur Ermittlung der Prozesskosten an. Probieren Sie es einfach mal aus.

Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Anwalts- und Prozesskosten haben, stehe ich Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich während der üblichen Geschäftszeiten gerne an und ich erläutere Ihnen die Berechnung bezogen auf Ihren konkreten Fall.

Bezahlen mit PayPal?


 

Kein Problem! Einfach auf das PayPal-Logo klicken und Sie gelangen auf eine Website, von der aus Sie mit Ihrem PayPal-Konto einen beliebigen Betrag an mich überweisen können. Schnell, einfach und für Sie kostenlos!

Übrigens:

Bei uns können Sie nicht nur in bar oder mittels Überweisung, sondern auch mit Ihrer Mastercard- oder Visa-Kreditkarte oder Ihrer Maestro-Karte (EC-Karte) bezahlen. Sprechen Sie uns darauf an.