Spanien
Rechtsanwalt Freund hat seit nunmehr mehreren Jahren auch Erfahrungen in deutsch – spanischen Rechtsbeziehungen. Selbst Eigentümer einer Immobilie an der Costa de la Luz kennt er die Sorgen, Nöte und Anliegen anderer Immobilienbesitzer und Residenten aus eigener Erfahrung.
Gerade an der Costa de la Luz gibt es – anders als beispielsweise auf Mallorca oder an der Mittelmeerküste – kaum deutsche oder auch nur deutschsprachige Rechtsanwälte und Steuerberater. Oft wünschen sich Residenten und Langzeitreisende aber einen deutschen Rechtsanwalt vor Ort, mit dem Sie ihre Probleme und Anliegen von Angesicht zu Angesicht besprechen können, ohne dafür extra nach Deutschland oder ans Mittelmeer reisen zu müssen. Eine Kommunikation ausschließlich über Telefax, e-Mail und WhatsApp ist ebenfalls nicht jedermanns Sache.
Sollten Sie also an der Costa de la Luz ansässig sein und Gesprächsbedarf zu deutschen oder spanischen Rechtsthemen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Immobilien (siehe hierzu auch unsere Sonderseite Immobilien) oder auch zu Fragen der Europäischen Erbrechtsverordnung (siehe hierzu auch unsere Sonderseite EUErbVO) haben, so kontaktieren Sie mich gerne.
Rechsanwalt Freund ist Mitglied des Ilustre Colegio de Abogados de Sevilla (número de Colegiado 15.268).
Deutsch-Spanische
Juristenvereinigung e. V.
Asociación Hispano-Alemana
de Juristas
Rechtsanwalt Gerald Freund ist Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung DSJV. Regelmäßige Fortbildungen und Veranstaltungen zu Themen der Deutsch-Spanischen Rechtsbeziehungen sorgen dafür, dass Sie stets die optimale Beratung erhalten.
Immobilien
Sie planen, sich an der Costa de la Luz eine Immobilie zu kaufen?
Immobilienerwerb in Spanien folgt ganz anderen Regeln als beispielsweise in Deutschland. Während dort der Kauf einer Immobilie nur mittels eines notariellen Vertrages möglich ist, reicht in Spanien schon ein Handschlag. Auch ist nicht jedes in Spanien gebaute Haus auch tatsächlich legal errichtet und verfügt über eine entsprechende Baugenehmigung.
Sie sehen, es gibt viele Gründe, bei einem Immobilienerwerb in Spanien Vorsicht walten zu lassen. Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig irgendwelche Schriftstücke, deren Inhalt Sie womöglich aufgrund der fremden Sprache nicht richtig verstehen.
Lassen Sie sich im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihrer Immobilie in Spanien durch einen erfahrenen deutschen Rechtsanwalt beraten und begleiten. Auf Wunsch können wir Ihnen mit einem Kooperationspartner auch eine Überprüfung der Bausubstanz von Immobilien anbieten.
Für Käufer
Beratungs-Paket „Immobilie Spanien“
Buchen Sie das Beratungs-Paket „Immobilien Spanien“ und Sie erhalten zum Pauschalpreis von 1,5% des Kaufpreises (min. 2.500 Euro) zzgl. 21% IVA (spanische Umsatzsteuer, Leistungsort ist Spanien) ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für den Erwerb Ihrer Traumimmobilie in Spanien.
Für Verkäufer
Zertifikat „Geprüfte Immobilie“
Mit unserem Zertifikat „Geprüfte Immobilie“ zeigen Sie Ihren Kunden und Interessenten auf einen Blick, dass mit der angebotenen Immobilie alles seine Richtigkeit hat. Sie erhalten dieses excellente Marketinginstrument nur bei uns und ab lediglich 900 Euro zuzüglich 21% IVA (spanische Umsatzsteuer, Leistungsort ist Spanien).
Steuerberatung
Für deutsche Residenten an der Costa de la Luz bieten wir auch die klassische Steuerberatung zur Erfüllung der steuerlichen Pflichten in Deutschland an. Rechtsanwälte sind ebenso wie Steuerberater befugt, steuerberatende Leistungen zu erbringen. Auch die Kosten werden ebenso wie bei Steuerberatern nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) berechnet. So ergeben sich auch kostenseitig keine Unterschiede zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters.
Auch wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, sind Sie mit Ihren in Deutschland erzielten Einnahmen dort – beschränkt – steuerpflichtig. Haben Sie in Deutschland eine Eigentumswohnung oder ein Haus, das Sie vermieten? Dann sind Sie mit Ihren daraus resultierenden Einkünften in Deutschland steuerpflichtig und müssen entsprechende Steuererklärungen abgeben. Dies gilt auch, wenn Sie in Deutschland andere Einnahmen erzielen, also zum Beispiel eine Rente oder Betriebsrente beziehen.
Sprechen Sie mit uns und wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Gegebenenfalls übernehmen wir gerne für Sie die steuerliche Beratung und Betreuung gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt in Deutschland.
Für Ihre steuerlichen Pflichten in Spanien stehen wir Ihnen gerne mit unserer Steuerabteilung zur Verfügung. Wir übernehmen für Sie die laufende Buchführung Ihres Unternehmens und die Erstellung der steuerlichen Erklärungen. Auch für Privatpersonen, seien Sie Resident oder Nicht-Resident, stehen unsere Steuer-Fachleute bereit. Sprechen Sie uns an. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Leistungs-Paket zu einem vernünftigen Preis.