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Gerichte entscheiden vermehrt gegen Volkswagen

Nun hat auch das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass der Volkswagen-Konzern einen Kunden beim Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Das Gericht verurteile Volkswagen mit Urteil vom 12.11.2018, Az. 2-33 O 192/18, zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Wichtig ist an diesem Urteil auch, dass der Kunde bereits das Software-Update hatte aufspielen lassen. Das Gericht entschied, dass dies dem Anspruch nicht entgegenstehe. Der Schaden sei bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingetreten und auch durch das Software-Update nicht beseitigt. Der Vertrag bleibe eine ungewollte Verpflichtung, weil der Käufer das Auto nicht erworben hätte, wenn der von der Schummel-Software gewusst hätte.

ACHTUNG! Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren, Mit Ablauf des 31.12.2018 dürften Ansprüche gegen Volkswagen und verbundene Marken aus § 826 BGB in den allermeisten Fällen verjähren. Kontaktieren Sie mich rechtzeitig und die Klage gegen Volkswagen kann noch vor dem 31.12.2018 eingereicht werden,

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