Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Bekanntmachung vom 30. März 2020 das bisherige Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um die Möglich zur Beratung von KMU’s und Freiberuflern im Zusammenhang mit der Corona-Krise erweitert. Beratungen von durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen durch uns können nun mit einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ohne Eigenanteil gefördert werden. Das Beantragungsverfahren wurde vereinfacht.

Was sind die Förderbedingungen?

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Unternehmen und Freiberufler müssen wie auch in der weiterhin gültigen Rahmenrichtlinie bestimmt, die Bedingungen der KMU- sowie die der De-minimis-Regelung erfüllen
  • Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragsteller und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungsunternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.
  • Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise hervorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.
  • Die Beratung muss nicht zwingends vor Ort erfolgen, sondern kann auch zum Beispiel über Videokonferenz oder ähnliche technische Einrichtungen erfolgen.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die entsprechenden Verwendungsnachweise müssen spätestens 6 Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Erlaubnis des Maßnahmebeginns eingereicht werden. In zu begründenden und nachvollziehbaren Ausnahmefällen kann auf Nachfrage rechtzeitig vor Ablauf der 6 Monate eine Fristverlängerung gewährt werden.

 

Sie sind von der Corona-Krise betroffen und ein KMU oder Freiberufler? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Beratung und der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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