Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Bereits im Jahr 2015 wurde in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, FKAustG) verabschiedet. Finanzinstitute werden verpflichtet, Informationen über geführte Bankkonten automatisch auszutauschen. So erfährt der deutsche Fiskus von Bankkonten im Ausland, wenn dieses in einem Land geführt wird, das an dem Austausch teilnimmt.

Übermittelte Daten

Es werden der Name, die vollständige Anschrift, das Geburtsdatum, der steuerliche Wohnsitz, die Kontonummer und der Kontostand übermittelt.

Ausweitung der kooperierenden Staaten

In einem aktuellen Rundschreiben vom 29.01.2019 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr eine erheblich erweiterte Liste der kooperierenden Staaten bekannt gegeben. Aktuell nehmen 102 Staaten an dem Datenaustausch teil – darunter auch die Schweiz, Zypern, San Marina und Katar. Damit hat sich die Zahl der teilnehmenden Staaten seit Beginn mehr als verdoppelt.

Ein Thema auch für in Spanien lebende Deutsche

Der Finanzkontendatenaustausch ist auch und insbesondere ein Thema für in Spanien lebende deutsche Residenten.

In Spanien unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer sind seit dem Jahr 2012 verpflichtet, den spanischen Fiskus mit dem Modelo 720 über Vermögenswerte außerhalb Spaniens, die mindestens einen Wert von 50.000 Euro aufweisen, zu informieren. So sind zum Beispiel Bankkonten, die einen Saldo von 50.000 Euro oder mehr aufweisen, anzugeben.

Der Finanzkontendatenaustausch führt dazu, dass der spanische Fiskus automatisch über solche Bankkonten informiert wird und somit unterbliebene Angaben der Steuerpflichtigen oder die Nichtabgabe des modelo 720 sanktionieren kann.