Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitgliederbeiträge durchführen; TOP 8 der Umsatzsteuer-Sitzung I/2018 vom 23. bis 25. Januar 2018

Nach der im BMF-Schreiben vom 04.02.2019 (Geschäftszeichen III C 3 – S 7180/17/10001) zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung, ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG insoweit anzuwenden, dass jede über die reine Benutzung der Sportanlage hinausgehende Nutzung der Teilnahme an einer sportlichen Veranstaltung gleich kommt und es sich somit bei den entrichteten Mitgliederbeiträgen um Teilnahmegebühren im Sinne der Befreiungsvorschrift handelt.

Dies führe systembedingt zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs. Dem könne auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht entgegengehalten werden.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem nachfolgend wiedergegebenen BMF-Schreiben:

BMF_2019_0091394

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