Erfahrungen & Bewertungen zu Gerald Freund

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 30.01.2017 (Az. 23 U 39/16) ein wichtiges Urteil gefällt, welches es vielen Kunden der Degussa Bank AG ermöglichst, in den Jahren 2010 und 2011 abgeschlossene Darlehen auch heute noch zu widerrufen und auf diese Weise von günstigeren Zinsen zu profitieren oder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Auflösung des Darlehens zu vermeiden.

Der entscheidende Fehler der Degussa Bank AG lag in dem vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall darin, dass in der Widerrufsbelehrung einerseits von einer Pflicht zur Rückzahlung des Darlehens binnen 30 Tagen nach Widerruf, etwas weiter unten dann aber von einer „Zwei-Wochen-Frist“ gesprochen wurde. Dies ist falsch und verwirrt den Verbraucher, so dass die Widerrufsbelehrung vom Gericht als nicht ordnungsgemäß angesehen wurde.

Haben Sie auch ein Immobilien-Darlehen nach Juni 2010 abgeschlossen und würden sich gerne davon lösen? Lassen Sie uns Ihnen Vertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen – kostenlos. In vielen Fällen insbesondere aus den Jahren 2010 und 2011 lassen sich Fehler finden, die einen Widerruf möglich machen.

OLG_Frankfurt_am_Main_30.01.2017_-_23_U_39_16_-_Darlehensve..._05.04.2017_11-24-35

 

Über diesen Link können Sie sich das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main herunterladen: OLG Frankfurt, 30.01.2017, 23 U 39/16

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